Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmen und Gruppen
Veranstaltungsbedingungen von Wolfgang Schmid Staatlich geprüfter Skilehrer und Ski- und Bergführer, Kapfweg 4, 87534 Oberstaufen
Vertragsabschluss/Buchung
Mit der Buchung unseres aktuellen Veranstaltungsangebots bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Inhalt des Veranstaltungsangebots ab, lassen wir Ihnen eine neue verbindliche Buchungsbestätigung zukommen.
Bezahlung der Veranstaltungsgebühr
Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte die ausgewiesene Anzahlung auf unser Geschäftskonto. Die Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet und beträgt 30% vom Gesamtpreis. Die Restzahlung wird nach Erhalt der Gesamtrechnung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung sofort fällig.
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erheben wir Rücktrittskosten (siehe Punkt Rücktritt)
Vertragliche Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der Leistung sind die besonderen Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen.
Leistungs- und Preisänderungen
Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Abweichungen, die erheblich sind, berechtigen den Kunden, sofern die Veranstaltung noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass Ihm die Durchführung der Veranstaltung in geänderter Form zumutbar ist.
Werden einzelne Vertragsleistungen nicht Anspruch genommen, z. B. wegen einer Verletzung während der Veranstaltung, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises der nicht in Anspruch genommenen Leistung.
Rücktritt seitens des Veranstaltungsteilnehmers
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Wir können für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen, für unsere Aufwendungen und uns durch den Rücktritt entstehende Kosten, Schadensersatz verlangen. Diesen Ersatzanspruch können wir nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalisieren. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung.
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises
Rücktritt seitens des Veranstalters
Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kein Zahlungseingang erfolgt ist
die Bergwelt Eventagentur Oberstaufen behält sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht für sich selbst vor, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass vertraglich vereinbarte Leistungen durch die Bergwelt Eventagentur Oberstaufen nicht erbracht werden können. Dann erfolgt eine Rückerstattung des bezahlten Veranstaltungspreises
Sollte einer der Teilnehmer die Teilnahme frühzeitig auf eigenen Wunsch beenden, kann eine Rückerstattung der Kosten nicht erfolgen.
Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge von Umständen, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Naturereignisse, Feuer usw. – erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag vor Veranstaltungsbeginn aus diesen Gründen erhalten Sie den vollen Veranstaltungspreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Haftung
Wir erbringen die vertraglich erbrachten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Es gibt keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg. Die Bergwelt Eventagentur Oberstaufen übernimmt die Haftung für eine sorgfältige Planung und Beschreibung der Veranstaltung sowie eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen. Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Bergwelt Oberstaufen Eventagentur.
Durchführungsrisiko
Die Abläufe sind von Seiten der Bergwelt Oberstaufen Eventagentur genauestens geplant und vorbereitet. Aufgrund verschiedener äußerer Einflüsse kann der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so verwirklicht werden können, wie vorgesehen. Die in den Ausschreibungen vorgestellten Konzepte sind daher als vorgesehene, geplante Abläufe zu verstehen. Durch beispielsweise witterungstechnische Einflüsse ist eine exakte Einhaltung des geplanten Verlaufs nicht immer möglich. Wir schließen die Haftung für solche Bedingungen, deren Gegebenheiten außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, ausdrücklich aus.
Sicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung, dass der Teilnehmer weder unter einer Krankheit noch einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet. Personen mit Einschränkungen können ebenfalls teilnehmen, sofern der Veranstalter darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und nicht weitergegeben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertag ist unser Geschäftssitz.
Sollten eine Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.